- 11 -1. Abteilung. Nr. 5Gesetz - Sammlungfür das Königreich Hannover_______________________________Jahrgang 1864.____________________________________Inhalt.(7.) Deich= und Abwässerungs=Ordnung für die Grafschaften Hoya und Diepholz.Herrenhausen, den 22. Januar 1864________________________________________Inhalts = Verzeichnis.I. Allgemeine Bestimmungen . . . . . . . . . . §§. 1. u. 2.II. Deichordnung:1.Gegenstand derselben2.Anlegung, Erhaltung und Veränderung der Deiche nebst Zubehörungen3.Deicherde4.Deichlasta.Umfang und Einteilungb.Ordendliche Deichlastc.Außerordentliche Deichlastd.Deichvertheidigung und Nothülfe5.Benutzung der DeicheIII. Abwässerungsordnung . . . . . . . . . . §§. 68 - 78.IV. Verwaltung des Deichwesens und der Abwässerungsangelegenheiten:1.Behörden2.Deichverbände3.Angestellte aus der Mitte der Betheiligten4.Deichschauungen5.Deichrollen und Vertragsverzeichnisse6.Sicherungen der Deichlasten7.Enteignung zu Deichanlagen8.Polizeistrafen in Bezug auf DeichanstaltenV. Schlußbestimmungen . . . . . . . . . . . §§. 125 u. 126- 12 -Georg der Fünfte, von Gottes Gnaden König von Hannover, Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland, Herzog von Cumberland, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg …Wir erlassen hiermit unter verfassungsmäßiger Mitwirkung Unserer getreuen Hoya=Diepholzschen Landschaft die folgende Deich= und Abwässerungsordnung für die Grafschaften Hoya und Diepholz:I. Allgemeine Bestimmungen.§. 1 bis §. 2
Wer nicht will deichen, der muss weichenUnter diesem Motto stand und steht der ewige Kampf zwischen dem Menschen und dem Meer. Hieraus resultierend gab es immer schon diesbezüglich strenge Regeln und Gesetze mit drastischen Strafandrohungen.Einen diesbezüglichen Eindruck ermöglicht die folgende Abschrift des Deich-gesetzes für das Königreich Hannover aus dem Jahre 1864. Zwar galt dieses Gesetz für die Weser, doch kann es teilweise auch exemplarisch für die DEICH- UND SIEL-ORDNUNG FÜR OSTFRIESLAND vom 12. Juni 1853 verwendet werden. Interessant dürften hier auch die Pflichten der Anlieger sowie die angedrohten Strafen sein.