Alt - Borkum Der Strand um 1901 Der Strand um 1883 Home Home Übersicht Übersicht Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben Abschnitt: Deich= und Abwässerungsordnung
- 11 - 1. Abteilung. Nr. 5 Gesetz - Sammlung für das Königreich Hannover _______________________________ Jahrgang 1864. ____________________________________ Inhalt. (7.) Deich= und Abwässerungs=Ordnung für die Grafschaften Hoya und Diepholz. Herrenhausen, den 22. Januar 1864 ________________________________________ Inhalts = Verzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen . . . . . . . . . . §§. 1. u. 2. II. Deichordnung: 1. Gegenstand derselben 2. Anlegung, Erhaltung und Veränderung der Deiche nebst Zubehörungen 3. Deicherde 4. Deichlast a. Umfang und Einteilung b. Ordendliche Deichlast c. Außerordentliche Deichlast d. Deichvertheidigung und Nothülfe 5. Benutzung der Deiche III. Abwässerungsordnung . . . . . . . . . . §§. 68 - 78. IV. Verwaltung des Deichwesens und der Abwässerungsangelegenheiten: 1. Behörden 2. Deichverbände 3. Angestellte aus der Mitte der Betheiligten 4. Deichschauungen 5. Deichrollen und Vertragsverzeichnisse 6. Sicherungen der Deichlasten 7. Enteignung zu Deichanlagen 8. Polizeistrafen in Bezug auf Deichanstalten V. Schlußbestimmungen . . . . . . . . . . . §§. 125 u. 126 - 12 - Georg der Fünfte, von Gottes Gnaden König von Hannover, Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland, Herzog von Cumberland, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg … Wir erlassen hiermit unter verfassungsmäßiger Mitwirkung Unserer getreuen Hoya=Diepholzschen Landschaft die folgende Deich= und Abwässerungsordnung für die Grafschaften Hoya und Diepholz: I. Allgemeine Bestimmungen. §. 1 bis §. 2
WELL NEI WILL DIEKEN, DE MUT WIEKEN WELL NEI WILL DIEKEN, DE MUT WIEKEN
Wer nicht will deichen, der muss weichen Unter diesem Motto stand und steht der ewige Kampf zwischen dem Menschen und dem Meer. Hieraus resultierend gab es immer schon diesbezüglich strenge Regeln und Gesetze mit drastischen Strafandrohungen. Einen diesbezüglichen Eindruck ermöglicht die folgende Abschrift des Deich- gesetzes für das Königreich Hannover aus dem Jahre 1864. Zwar galt dieses Gesetz für die Weser, doch kann es teilweise auch exemplarisch für die DEICH- UND SIEL-ORDNUNG FÜR OSTFRIESLAND vom 12. Juni 1853 verwendet werden. Interessant dürften hier auch die Pflichten der Anlieger sowie die angedrohten Strafen sein.
Abschrift:
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Ebene 3 Deich= und Abwässerungs=Ordnung Deich= und Abwässerungs=Ordnung Deich= und Abwässerungs=Ordnung Deichgesetz Deichgesetz Deichgesetz
Das Leben mit dem Deich
Das Leben mit dem Deich